Ich muss es zugeben, wenn auch schweren Herzens, ich werde älter und habe schon alleine darum einen Denkfehler gemacht. Ich dachte nämlich, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung mich von der Pflicht entheben würde, den Behörden freiwillig Informationen über meine Internetnutzung zukommen zu lassen. Dabei geht es hauptsächlich um die IP-Adressen. Als ich diese noch publizierte, habe ich den Behörden Arbeit abgenommen, jetzt, wo die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt ist und ich die Publikation meiner Ip-Adressen eingestellt habe, sind die Behörden arbeitslos. Das habe ich nicht bedacht, ich gebe es zu. Asche auf mein Haupt! In tiefer Demut verneige ich mich vor den Behörden, ich habe meinen Fehler eingesehen und publiziere ab diesem Heft die mir zugeteilten IP-Adressen wieder. Denn es kann nicht angehen, dass die Behörden Däumchen drehen und darauf warten, dass die schwarz-gelbe Koalition sich wider Erwarten doch zu einem neuen Vorratsdatenspeicherungsgesetz durchringt. Sie müssen etwas zu tun haben und so werfe ich ihnen die mir zugeteilten IP-Adressen zum Fraße vor.
Dieses war der erste Streich und wenn mein Provider will, folgen noch mehrere, bis zu dem Tage, an dem dieses Heft erscheint. Die Erfahrung lehrt aber, dass mein Provider über paranormale Fähigkeiten verfügt. Jedesmal, wenn ich über IP-Adressen schreibe, wird mir nur noch eine einzige pro Woche zugeteilt und so kann es sein, dass die Ernte eher mager ausfallen wird. 20. August 2010
26. August 2010
27. August 2010
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